werkstattordnung

werkstattordnung

wir die gemeinschaft der mitglieder von WERKIMPULS haben beschlossen uns dieser zu unterwerfen. sie wird hier verkündet zum wohle und nutzen aller.
folget ihr und werdet glücklich.
folget ihr nicht und ewige verdammnis kommt über euch!

leset!

dies ist die werkstattordnung.

  • die werkstatt steht allen mitgliedern des vereins zu gleichen teilen zur verfügung. eine nutzung durch vereinsfremden personen kann ausschliessslich und ausnahmsweise nur durch das plenum genehmigt werden.
  • das werkzeug und die maschinen verbleiben ausnahmslos in der werkstatt.
  • verwendetes werkzeug wird wieder an seinen platz zurückgelegt, damit der/die nächsteR es wieder finden kann.
  • beschädigungen an werkzeugen und maschinen sind der vereinsleitung per mail oder telefon zu melden und eine behebung des schadens ist selbst in die wege u leiten. sollte unmittelbare gefahr von einem schaden ausgehen oder sich ein solcher ankündigen so ist dies sofort und unverzüglich der vereinsleitung zu melden und entsprechende massnahmen sind unmittelbar selbst zu ergreifen.
  • maschinen und werkzeuge sind vor inbetriebnahme auf ihren ordnungsgemäßen zustand zu überprüfen.
  • die benutzung von maschinen und werkzeugen darf nur mit ausreichender kenntnis über die verwendung, bedienung und die nötigen sicherheitsmaßnahmen erfolgen. schutzkleidung  ist bei bedarf anzuziehen. bedienungs- und gebrauchsanleitungen sind zu befolgen.
  • die werkstatt ist ausschließlich widmungsgerecht zu verwenden.
  • der verein werkimpuls ist in allen belangen schad- und klaglos zu halten.
  • verbrauchtes material ist nachzukaufen.
  • es besteht ersatzpflicht für aus unsachgemäßer verwendung von maschinen oder an material entstandenen schäden.
  • nach dem arbeiten ist der arbeitsplatz aufzuräumen und zusammenzukehren.
  • jeden ersten donnerstag im monat findet um 19 uhr ein plenum des vereins statt. eine anwesenheit zumindest acht mal im jahr ist minimum.
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