Lagerung

Lagerung

Wie im Plenum am 5.6.2014 besprochen hier die Lagerungsbedingungen.
Sowie besprochen tritt das mit Anfang September 2014 in Kraft.

Lagerung in den Boxen

Für alle Mitglieder ist genau eine Box frei.

Lagerung in den Arbeitsräumen
Dinge an denen gearbeitet wird, können frei gelagert werden.
Ein Objekt ist dann „in Arbeit“, wenn es nicht verstaubt ist.
Zur Lagerung stehen auf keinem Fall die Arbeitsflächen zur Verfügung.

Dinge die gelagert werden, müssen mit einem Schild beschriftet werden. (Wie besprochen schweisse ich Namensschilder für jeden ein, darauf bitte mit Edding das Datum und evtl. Hinweise, wie “kann entfernt werden wenn trocken” odgl. eintragen)

Das bedeutet aber auch: Kein Schild – Zeug in den Müll sofern erkennbar ist, von wem das ist gilt es als Lagerung in den Arbeitsräumen.

Gestrichen lt. Generalversammlung v. 3.9.2015:

Für die Lagerung in den Arbeitsräumen fallen Gebühren an:

Pro angefangenen Quadratmeter (also auch rumstehende Lackdosen und Kleinkram, der nicht weggeräumt wurde)
Dinge die nicht im “Verbund” stehen gelten jeweils separat.

1. Monat € 5,-
2. Monat € 10,-
3. Monat € 20,-
4. Monat € 40,-
5. Monat € 80,-
6. Monat € 160,-
also der Beitrag verdoppelt sich jedes Monat.
Eine Lagerung länger als 3 Monate ist ausnahmslos nicht möglich.

Also 3 Monate kosten dann z.B.: € 35,- (5+10+20)

Stichtag ist jeweils der Tag des Plenums. Beim Plenum stellen wir fest, was von wem rumliegt und wenn es beim nächsten Plena immer noch da ist, werden die ersten € 5.- fällig.

Im Oktober vor dem Putzen (nicht beim Putzen) sind alle Sachen in den Arbeitsräume zu entfernen.

Material im Holzlager
Material das im Holzlager abgestellt ist muss im Plenum angemeldet werden. Eine Lagerung ist frei, sofern dies auch im Plenum für dieses Teil gemeldet wird. Diese Teile haben deutlich sichtbar und dauerhaft beschriftet zu sein.

Lagerung in den Lagerräumen
Die Einlagerung muss im Plenum bekannt gegeben werden. Die ersten drei Monate sind frei. Danach fallen die gleichen Gebühren wie in den Arbeitsräumen an.
Diese Teile haben deutlich sichtbar und dauerhaft beschriftet zu sein. Auf diesen Schildern ist einzutragen, wann die Einlagerung im Plenum bekanntgegeben wurde. Es wird eine Liste angelegt, wann was von wem gemeldet wurde.

Alle 3 Monate ist im Plenum die Lagerung erneut anzumelden oder zu entfernen.

 

Was muss ich jetzt tun?

Falls Du eine Box hast, nichts im Holzlager, Arbeitsraum oder sonstwo stehen hast: Nichts

Falls Du mehr als eine Box in Verwendung hast: Ab September hat jedes Mitglied ausnahmslos nur noch ein Box zur Verfügung. Bitte räume daher alle überzähligen Boxen die von dir genutzt werden aus, räume die Sachen in die Lagerräumen und melde die Sachen beim nächsten Plenum im September.

Falls Du Sachen im Arbeitsraum gelagert hast: Räume die Sachen in die Lagerräumen und melde die Sachen beim nächsten Plenum im September.

Falls Du Sachen im Holzlager gelagert hast: Kontrolliere ob die Sachen deutliche sichtbar beschriftet sind und melde sie beim nächsten Plenum im September.

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