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Category: verein

facebook-homepage

facebook-homepage

wie im november-plenum besprochen hat wolfgang eine facebookseite für die werkstatt eingerichtet. zu erreichen über das “like” feld im rechten bereich der homepage.

es werden nun alle beiträge automatisch von der homepage auf der facebookseite gepostet.

allerdings funktioniert das nur in diese eine richtung. facebookartikel wandern NICHT automatisch auf die homepage. da schiebt facebook leider einen riegel vor.

gleiches gilt für die kommentare. ein kommentar zu einem artikel auf facebook ist daher nur für facebookmitglieder sichtbar.

da ja nicht alle vereinsmitglieder facebookmitglieder sind, müssen  artikel und kommentare daher ausschliesslich auf der homepage verfasst werden, da diese sonst nicht von allen gelesen werden können.

ich habe mich jetzt länger damit gespielt, leider habe ich keine einfache möglichkeit gefunden die facebookseite und die homepage automatisch synchron zu halten. falls jemand eine lösung weiss: bitte einrichten!

Die facebookseite sollte daher nur zur info sein, dass es einen neuen artikel oder so gibt, für die kommunikation bitte die homepage verwenden, da die nicht-facebook- vereinsmitglieder ansonsten einiges nicht mitbekommen.

 

WordPress problem

WordPress problem

Ich kann mich anmelden und artikel lesen und schreiben, aber ich seh überhaupt keine Kommentare.

Da wird nur angezeigt, bitte anmelden um kommentare zu lesen.

Wenn ich auf kommentar editieren klicke seh ichs dann aber doch.

Hat noch jemand das problem?

124. Plenum

124. Plenum

Freitag 7. Dezember 19 Uhr

der Plan:

  • 2 interessentinnen haben sich angemeldet.
  • Türe-stiegen planen
  • die grosse vertikale Bandlschleifmaschine so umpolen, dass sie nach unten läuft und nicht nach oben. da fliegen einem die funken ins Gesicht, was etwas “blöde” ist.
  • Räder von der metallbandsäge ausstauschen, da eines defekt ist. neue räder liegen bei der Maschine
  • überprüfen/planen wie man den argonverbrauch abrechnen könnte, da sich die flasche erstaunlich schnell leert.
Argon bei WIG

Argon bei WIG

Hallo,

 

ich war vor ein paar tagen in der Werkstatt und wollt ein bissl schweissen ausprobieren mitd em Wig Gerät.

 

Entweder ich check den druckregler gar nicht (glaub ich aber nicht) oder die Flasche is leer. kann das sein? Sie wurde ja gerade neu befüllt geliefert oder?

Als ich schweissen wollte war der haupthan der Falsche offen. Es könnte sein, das das System nicht ganz dicht ist(die Schlauchverbindungen sind nicht ganz astrein).

Bzw. Frank, ich glaub du ahst mal gesagt es gibt jetzt 2 Flaschen, wo wre denn die zweite?

 

Mfg

Markus

122. Plenum

122. Plenum

Freitag 6. Oktober 19 Uhr

 

wir putzen.

 

Bitte >hier< als Kommentar eintragen wer wann kommt und was macht.

Sägeblätter schärfen

Sägeblätter schärfen

Hallo,
gibt es eigentlich bereits einen Schleifer unseres Vertrauens, um die Blätter der Kreissäge zu schärfen?

Ich würde das übernehmen, denn da geht nicht mehr viel mit den stupfen Teilen.

Johannes

Jahresfeier, die sechtes

Jahresfeier, die sechtes

Samstag, 20. Oktober, ab 19 Uhr
Wer macht was wie wann wo?

Essen, Grillen, Band, Musik… ?

Bitte alle Vorschläge und Ideen hier als Kommentar posten.

Jahresputz

Jahresputz

5.+6. Oktober
ganztags

Jede_r möge doch einfach als Kommentar hinterlassen wann er/sie da ist und was macht.

An den beiden Tagen ist auch ein Schweisskurs geplant. Details dazu folgen.

120. Plenum

120. Plenum

3. August 19 Uhr

Themen:

das Warmwasser funktioniert nicht. Wir werden eine Lösung überlegen müssen.

Putztermin für Jahresfest ist Oktober

Planungen für das Jahresfest im Oktober

Planungen für die Jahresmitgliederversammlung

 

117. Plenum

117. Plenum

Freitag, 4.5., 19 Uhr

der Plan:

Boden putzen mit Schlauch.
Beschluss  über Ankauf eines neuen Schweissgerätes.

 

Abmeldungen bitte als Kommentar

 

Schweissgerät

Schweissgerät

Hallo,

 

das Gerät der Akademie ist leider bereits weg. Nach einigem recherchieren voll schade muss ich sagen, wär ein Spitzen gerät gewesen:(

 

Ich hab jetzt mal weiterrecherchiert.

Nachdem Aluschweissen so der gemeinsame Nenner war beim letzten plenum haben wir da eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

 

Mig/Mag Schweissgerät:Metall Inert/aktiv Gas

Den Unterschied ob es ein Mig oder Mag gerät ist macht eigentlich nur das zugeführte schutzgas. Mit inertem gas (argon) kann man aluschweissen, mit aktivem gas (co2) stahl.

Fürs aluschweissen braucht man auch noch eine 4rollenführung anscheinend, weil der weiche draht sonst nicht gut geführt ist.

Wig Schweissen:

Da wird eine nicht schmelzende wolframspitze verwendet um den lichtbogen zu mache. Das ganze ist auch schutzgasgeschützt. Nur muss man hier material händisch extra zuführen. Wenn mans kann anscheinend zum aluschwiessen besser geeignet, aber anscheinend schwieriger.

 

Ich wär für ein mig/Mag gerät weils anscheinend – vor allem für stahl – deppeneinfach zu bedienen ist.

Unter 200Ampere sind die geräte mehr fürs dünnblechschweissen ausgelegt, darüber für stärkere sachen. (290A ca 1,2cm bei stahl in einem schweissgang) Die Ampereangabe ist auch immer nur der maximalstrom, der meist nur für kurze zeit aufgebrachtwerden kann. Die stromstärke mit der die ganze zeit geschweisstw erden kann liegt meist bei etwa der hälfte.

Auf willhaben hab ich folgende geräte gefunden:

Lorch 290A Mig Mag

http:/www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/heimwerken-garten/lorch-m-2090-schweissgeraet-30-290-a-schweissstrom-gebraucht-sehr-guter-zustand-39114612?adId=39114612

Cemont Mig 31,2 (310A)

http:/www.willhaben.at/iad/kaufen-und-verkaufen/heimwerken-garten/schutzgas-schweissgeraet-neuwertig-mit-schlauchpakett-wegen-betriebsaufloesung-mit-horizontaler-drathrolle-38399013?adId=38399013

 

 

Mig Mag Schweissgeräte

Mig Mag Schweissgeräte

Halo ich hab gerade erfahren,d ass die Akademie der Bildenenden Künste ihre alten Mig Mag Schweis geräte verkauft.

 

Und zwar folgendes:

1x mig/mag schweissgerät, esab lkb 265, kaum benutzt, mit zusätzlichem neuem schlauchpaket und ersatzdüsen etc.
auch für aluschweissen geeignet (gleichstrom und wechselstrom)
800,-

1x mig/mag esab lka 240, auch wenig benützt, 5 m schlauchpaket
550,-

1x “wassergekühlte” metallkaltsäge, mit fast neuem anschlagsystem (schachermayer 1 200,-), ersatzsägeblätter
zusammen 1500,-

 

 

 

 

 

 

Ich wär echt für das Aluschweissfähige mig mag gerät zu begeistern. Sonst noch interessenten?

irene > mike < irene

irene > mike < irene

hi – ich verändere mich und arbeite ab mai in graz  – mein freund mike würde für die dauer meines (befristeten) vertrages meine mitgliedschaft übernehmen.
es bleibt also turbulent wie ihr merkt…
ich hoffe ihr könnt euch alle meinem vorschlag anschliessen – die meisten von euch kennen mike, wenn er zum nächsten plenum “vorstellen”  kommen soll sagt (mir) bitte bescheid bzw. hinterlasst einen kommentar!

kontakt: michael@wildmann.com
frohen mutes eure zustimmung erwartend – irene

116. Plenum !?VERSCHIEBEN?!

116. Plenum !?VERSCHIEBEN?!

das nächste plenum wäre am Karfreitag, 6.4. da wird wohl niemand da sein.

vorschlag: wir verschieben um eine Woche auf 13.4. wie immer 19 uhr.

sollte sich bis ende März keine Mehrheit dagegen finden, sehen wir uns am Freitag den 13ten.

 

115. Plenum

115. Plenum

2. März, 19 Uhr

 

der Plan: das was im Februar Plenum mangels Anwesender nicht gemacht wurde: “Wir haben überlegt, was beim nächsten Plenum gemacht wird -> es wird das fahrbare Werkzeugkastl aufgeräumt.”

Abmeldungen als Kommentar eintragen.

Neue Mitglieder Februar

Neue Mitglieder Februar

So, beim letzten plenum am 3.2. waren ja mehr Interessenten als Mitglieder. Und zwar waren da (ich hoff ich hab alle Namen richtig):

Thomas: kommt von einem Bauernhof und will Tischlersachen machen

Nelson: Beleuchterkollege von mir (Markus) und will Radlbastln und Möbelbauen

Anna: Studienkollegin von mir (Markus) und will ein Vorzimmerregalbauen und mit Sprühkleber sprühen.

 

Ich find alle nett und bin für die Aufnahme.

Lg Markus

114. plenum

114. plenum

3. Februar. 19 uhr

anwesend: Markus, Frank, Nina (allerdings noch nicht Mitglied)

 

3 Interessentinnen haben sich vorgestellt:

Thomas: kommt von einem Bauernhof und will Tischlersachen machen

Nelson: Beleuchterkollege von Markus und will Radlbastln und Möbelbauen

Anna: Studienkollegin von mir  Markus und will ein Vorzimmerregalbauen und mit Sprühkleber sprühen

 

Auflösung des Plenums nach dem Vorstellen, da Markus und Frank andere Verpflichtungen hatten.

Neuanschaffungen

Neuanschaffungen

hier mal ein Liste mit angedachten Ankäufen:

  • Schraubzwingen
    • Wieviele?
    • wielang?
    • woher?
  • Metallbohrmaschine
    • auch mit fräser?
    • auf alle fälle geschwindigkeitsregelbar ohne Riemen umlegen
Beitragslotterie

Beitragslotterie

Für die Lotterie: “Ein Protokoll und zwei Einnerungsmails sind NICHT genug um den Dauerauftrag zu ändern” haben sich qualifiziert:
(stand 11.1.)

Markus (hat sich durch meisterhaftes nachzahlen wieder von der Teilnehmerliste gestrichen)
Norbert
Jascha
Stefan
Kudi
Johannes  (hat sich durch meisterhaftes nachzahlen wieder von der Teilnehmerliste gestrichen)

Ich gratuliere sehr herzlich!

Durch richtiges Einzahlen leider nicht teilnehmen können:

Michelle
Waltraud
Frank
Michael
Markus (s.o.)
Georg
Johannes (s.o.)

Keine Sorge, beim nächsten Mal klappt es vielleicht.

Auf weitere Teilnehmer freue ich mich in den nächsten Tagen.

Materiallagerung

Materiallagerung

Wie beim Plenum im September sind Sachen die in der Werkstatt ausserhalb der Box gelagert werden mit dem gelben Zettel zu kennzeichnen. Das hat jetzt mal am Anfang gut geklappt. Allerdings sollten die Ablaufdaten auch eingehalten werden und nicht erneut wieder das Zeug weiterhin stehen lassen.

Die gelben Zettel dienen ja auch dazu Material zu kennzeichnen. Leider hat z.b. von einer Sperrholzplatte die Kudi für sein Boot braucht jemand was runtergeschnitten. das ist jetzt natürlich eine blöde Sache, weil die Platte jetzt zu kurz ist.

neue homepage

neue homepage

also das ist mal ein Vorschlag für unsere neue homepage. das Layout ist noch änderbar. in wordpress (dem Programm in dem das ganze geschrieben ist) gibt es eine Unzahl an verschiedenen “Themen” die auch noch anpassbar sind. dieses ist relativ scheusslich aber schön übersichtlich.

hier können dann auch noch unzählige Möglichkeiten mit umfragen oder terminvereinbarung gemacht werden. ihr könnt auch die Seite als rss feed abonnieren, dann bekommt ihr ein mail, wenn hier wer was schreibt. das ist auch so einstellbar, dass ihr z.b. dann eines in der Woche bekommt.

der Bereich “verein” sollte noch nur für mitglieder zugänglich sein. dafür habe ich noch kein passendes plugin gefunden. wird noch kommen. vielleicht kennt von euch wer was passendes.

jeder kann Artikel, Kategorien, usw. hinzufügen. falls ihr änderungsideen habt, schreibt sie doch einfach hier als Kommentar. die linkliste wartete auf eure links die einfach auf der Seite eingetragen werden können.

ich habe mal jeden den benutzerprofil “Redakteure” zugewiesen. so könnte ihr herumwerken wie ihr wollt ohne sorge zu haben, dass sich die ganze Seite verabschiedet. wer auch am Layout usw was machen will, möge doch hier einfach ein Kommentar hinterlassen, ich ändere dann die Einstellungen.

für viele smartphones gibt es übrigens eine app mit der man direkt auf der Seite schreiben kann.

vg

 

frank

 

werkstattordnung

werkstattordnung

wir die gemeinschaft der mitglieder von WERKIMPULS haben beschlossen uns dieser zu unterwerfen. sie wird hier verkündet zum wohle und nutzen aller.
folget ihr und werdet glücklich.
folget ihr nicht und ewige verdammnis kommt über euch!

leset!

dies ist die werkstattordnung.

  • die werkstatt steht allen mitgliedern des vereins zu gleichen teilen zur verfügung. eine nutzung durch vereinsfremden personen kann ausschliessslich und ausnahmsweise nur durch das plenum genehmigt werden.
  • das werkzeug und die maschinen verbleiben ausnahmslos in der werkstatt.
  • verwendetes werkzeug wird wieder an seinen platz zurückgelegt, damit der/die nächsteR es wieder finden kann.
  • beschädigungen an werkzeugen und maschinen sind der vereinsleitung per mail oder telefon zu melden und eine behebung des schadens ist selbst in die wege u leiten. sollte unmittelbare gefahr von einem schaden ausgehen oder sich ein solcher ankündigen so ist dies sofort und unverzüglich der vereinsleitung zu melden und entsprechende massnahmen sind unmittelbar selbst zu ergreifen.
  • maschinen und werkzeuge sind vor inbetriebnahme auf ihren ordnungsgemäßen zustand zu überprüfen.
  • die benutzung von maschinen und werkzeugen darf nur mit ausreichender kenntnis über die verwendung, bedienung und die nötigen sicherheitsmaßnahmen erfolgen. schutzkleidung  ist bei bedarf anzuziehen. bedienungs- und gebrauchsanleitungen sind zu befolgen.
  • die werkstatt ist ausschließlich widmungsgerecht zu verwenden.
  • der verein werkimpuls ist in allen belangen schad- und klaglos zu halten.
  • verbrauchtes material ist nachzukaufen.
  • es besteht ersatzpflicht für aus unsachgemäßer verwendung von maschinen oder an material entstandenen schäden.
  • nach dem arbeiten ist der arbeitsplatz aufzuräumen und zusammenzukehren.
  • jeden ersten donnerstag im monat findet um 19 uhr ein plenum des vereins statt. eine anwesenheit zumindest acht mal im jahr ist minimum.
plena 113

plena 113

achtung verschoben:
findet am Freitag 13.1. um 19 Uhr statt.

  • geplantes programm:
  • schraubenlager aufräumen
  • evtl die vermögensauftsellung machen
  • nächste plena planen.
  • evaluierung der im september beschlossenen massnahmen.
  • Vorstellung zweier InteressentInnen

 

Abmeldungen bitte einfach als Kommentar posten.

 

Protokoll des 113. Plenums:

Anwesende: Frank, Kudi, Martina, Waltraud, Michael, Norbert, Wolfgang, (Nina als neue Interessentin)

Was ist passiert:

  • Nina hat sich als Interessierte vorgestellt, wir und sie überlegen 14 Tage
  • Wir haben überlegt, was beim nächsten Plenum gemacht wird -> es wird das fahrbare Werkzeugkastl aufgeräumt.
  • Es wurden die im September beschlossenen Maßnahmen evaluiert, Norbert kümmert sich darum die sich langsam vermehrenden Dinge in den nächsten Wochen wegzuräumen
  • Es wurde der zweite Teil des Schraubenlagers feinsäuberlich aufgeräumt, jetzt ist es blitzblank sortiert, wir versuchen es ordentlich zu halten
  • Wolfgang wird wegen Schraubzwingen recherchieren
buchhaltung 06-09

buchhaltung 06-09

buchhaltung 2006/07/08/  liegt in der werkstatt, bzw kann auf anfrage an office@werkimpuls.at gemailt werden.

plena 112

plena 112

2.12.2011

anwesende:

Kudi, Norbert, Frank, Michael, Wolfgang, Georg, Jascha, Stefan,Markus

Inhalt:

  • Miete wurde seit 2005 nicht mehr erhöht, der VPI hat sich vom Jahr 2005 bis 2011 um 13,8 % erhöht, das ergibt umgerechnet auf die Mitgliedschaft von Euro 50,– einen neuen Mitgliedsbeitrag von Euro 56,90, der neue Mitgliedsbeitrag in Höhe von Euro 60,– ab Jänner 2012 wurde beschlossen.
  • Das Plenum im Jänner wird von 6.1. aufgrund des Feiertages auf 13.1. verschoben
  • Die Plena beginnen ab sofort um 19 statt  um 20 Uhr
  • falls sich InteressentInnen vorstellen wollen, werden diese um 18:30 eingeladen und vorab über unsere Gepflogenheiten im Verein informiert, freiwillige Meldungen für diese Information vorab sind willkommen
  • Der Motor der Hobelmaschine wurde geliefert, leider ist die Montageplatte abgebrochen, sodass die unendliche Geschichte Hobelmaschine fortgesetzt wird. Derzeit ist unklar ob die Halterung nachgeliefert bzw. der Motor zurückgeschickt wird, da sich die zuständige Firma nicht auf die Reklamation meldet.
  • Im Rahmen des Plenums wurde der Metalfundus augeräumt und sortiert, das Regal ist jetzt (teilweise in Kisten) nach Metallform (Profile, Platten, Stangen usw.) sortiert, weiters wurde mit dem Sortieren der Schrauben begonnen
  • beim nächsten Plenum werden die Schrauben fertig sortiert sowie die Vermögensaufstellung gemacht
  • Waltraud wurde als neues Mitglied aufgenommen
  • Alexandra (die beim letzten Plenum Interesse an der Mitgliedschaft hatte, hat es sich aus Zeitgründen anders überlegt)
  • Schwingschleifer (Makita) wird um Euro 100,– angeschafft
  • Norbert schaut sich wegen eines Druckluft-Tackers um
  • als neues Mitglied hat sich Aman vorgestellt, er wurde vorab über unsere Gepflogenheiten informiert, es beginnt die 14-tägige beiderseitige Bedenkzeit bezüglich Aufnahme.
plena 111

plena 111

4.11.2011

anwesend:

frank, norbert, michael, georg, rudi, wolfgang

Inhalt:
Waltraud schlögl und Alexandra Petschar stellen sich vor, wollen mitglieder werden
wie geplant wurde das holzplattenlager aufgeräumt.

statuten

statuten

Statuten des Vereins „WERKIMPULS, Verein zur Förderung von Selbstständigkeit und Selbstorganisation durch manuelles Arbeiten

ZVR: 694491490

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen ”WERKIMPULS, Verein zur Förderung von Selbstständigkeit und Selbstorganisation  durch manuelles Arbeiten“. Er hat seinen Sitz in 1070 Wien, Kandlgasse 15/3-4 und erstreckt seine Tätigkeit auf das Bundesland Wien.

Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2: Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung zeitgemässer handwerklicher, kreativer und manueller Tätigkeiten mit einfachen Mitteln und Werkzeugen, sowie die Verbesserung des persönlichen und öffentlichen Bewusstseins der Bedeutung dieses Handelns für das eigene Wohlbefinden. Es wird zu einer mit allen Sinnen lustvoll, meditativen erfahrenen Wahrnehmung der uns umgebenden materiellen Wirklichkeit angeregt. Die Entwicklung und Verbesserung der Fähigkeit kreativer Problemlösungen wird hierdurch gefördert. Diese dient als Voraussetzung für die Wahrung oder für das Erlangen persönlicher Selbstständigkeit und Selbstorganisation im Handeln und Denken über die manuelle Tätigkeit hinaus. Friede, Freude, Eierkuchen.

Der Verein, ist nicht auf Gewinn einzelner oder mehrere Mitglieder, oder des Vereins als solchen ausgerichtet und hat im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinander geführt zu werden.

Eine Nutzung der Werkstatt für kommerzielle oder erwerbsmässige Zwecke ist ausdrücklich untersagt.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck wird durch ideelle und materielle Mittel erreicht.

  • Der Einrichtung einer geeigneten Werkstätte die allen Mitgliedern zur Verfügung steht
    in den Vereinsräumlichkeiten
  • Betreiben einer Homepage (www.werkimpuls.at) die über alle Vereinstätigkeiten informiert
  • allgemeiner Öffentlichkeitsarbeiterreicht.

Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Konzeption und Organisation von Workshops
  • Abgabe von Erfrischungen bei Versammlungen (Buffet)
  • Zuwendungen durch Fördernde, Leihgaben oder Subventionen
  • Spenden, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
  • Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.

Außerordentliche Mitglieder sind solche, die einen Mitgliedsbeitrag leisten bzw. Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen.

Fördernde Mitglieder sind solche, welche die Arbeit des Vereins ideell oder materiell unterstützen, sich aber nicht in die Vereinsarbeit einbringen wollen.

Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die einen Antrag stellen.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Plenum. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag eines Mitgliedes durch das Plenum.

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss. Weiters endet die Mitgliedschaft grundsätzlich beim Plenum im September. Um eine Verlängerung kann zeitnahe angesucht werden.

Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Die Mitgliedschaft endet mit der Rückgabe des Schlüssels für die Vereinsräume.

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung und unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen länger als zwei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Einrichtungen des Vereins dürfen ordentliche und außerordentliche Mitglieder nach Maßgabe der zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten benutzen.

Das Stimmrecht im Plenum sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu.

Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.

Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse des Plenums zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

Die Mitglieder erhalten beim Eintritt einen Schlüssel für die Vereinsräumlichkeiten. Dieser Schlüssel ist nicht an Vereinsfremde weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. Für eine missbräuchliche Verwendung ist das Vereinsmitglied haftbar.

Die Mitglieder sind verpflichtet zumindest sechs Mal in einem Kalenderjahr zu einem Plenum zu kommen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die durch das Plenum zu beschliessende Werkstattordnung einzuhalten.

§ 8: Vereinsorgane

Organe des Vereins sind das Plenum, der Vorstand und die/der RechnungsprüferIn sowie ein Kassier/eine Kassierin.

§ 9: Generalversammlung-Plenum

Die Generalversammlung – das Plenum ist die „MitgliederInnenversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.

Dem Plenum obliegt die Gestaltung der Vereinstätigkeit in jeder Hinsicht.

Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Ein Plenum findet jeweils am 1. Donnerstag im Monat um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereins zusammen, dazu muss keine weitere Einladung an die Mitglieder ergehen.

Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstands, der ordentlichen Generalversammlung oder bei einem schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, binnen vier Wochen statt.

Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.

Anträge zur Generalversammlung sind zu Beginn von dieser mitzuteilen.

Bei der Generalversammlung – im Plenum sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. In der Generalversammlung – im Plenum haben nach Möglichkeit Entscheidungen einvernehmlich unter der Beachtung aller eingebrachten Standpunkte zu erfolgen. In der Generalversammlung – im Plenum können alle Mitglieder unabhängig von ihrer Funktion Themen einbringen. Sollte es zu keinem Konsens kommen so ist abzustimmen.

Die Wahlen und die Abstimmungen in der Generalversammlung – im Plenum erfolgen, sofern nicht einvernehmlich, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

Das Plenum ist ab 3 anwesenden Vereinsmitgliedern beschlussfähig.

Es wird ein schriftliches Protokoll geführt. Dieses hat spätestens binnen 4 Wochen auf der Homepage des Vereins veröffentlich zu werden.

§ 10: Aufgaben der Generalversammlung, des Plenum

Der Generalversammlung, dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:

  • Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern
  • Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer
  • Beschluss über Ausgaben die einen, von ihr zu bestimmenden Betrag, übersteigen
  • Wahl und Enthebung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer/innen
  • Entlastung des Vorstands
  • Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder
  • Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins
  • Beschluss einer Werkstattordnung
  • Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung durch Mitglieder eingebrachte Fragen
  • Protokollierung der gefassten Beschlüsse und Veröffentlichung auf der homepage

Das Plenum hat für die Erfüllung folgender Aufgaben zu sorgen und entsprechende Mitglieder zu finden, die diese erfüllen:

  • Einrichtung und Wartung einer Homepage (werkimpuls.at) die allgemein über alle Aktivitäten des Vereins informiert
  • Einrichtung einer Buchhaltung nach den in § 14 festgeschriebenen Kriterien
  • Führung eines monatsaktuellen Vermögensverzeichnisses, dass besonders den evtl. Leihgeber auflistet. Dieses ist auf der Homepage zu veröffentlichen.
  • Erstellung des Jahresvoranschlags bis zum Plenum im Februar. Dieser ist auf der Homepage zu veröffentlichen
  • Verwaltung des Vereinsvermögens
  • weitere durch das Plenum beschlossene Aufgaben

§ 11: Vorstand

Der Vorstand besteht aus zwei Obfrauen. Die Bezeichnung wird nicht an das anatomische Geschlecht der Person angepasst.

Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt 1 Jahr.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch das Plenum im Oktober, sollte es in diesem zu keiner Wahl kommen, so gilt der bisherige Vorstand als wiedergewählt. Es können auch Nichtanwesende gewählt werden, sofern diese ihre Bereitschaft bekundet haben.

Die Funktion des Vorstandsmitgliedes erlischt durch Tod, Enthebung oder Rücktritt. Das Plenum kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.

Die Vorstandsmitglieder können jederzeit per E-Mail an alle Mitglieder ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Ernennung einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers wirksam.

§ 12: Aufgaben des Vorstands

In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  • Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung
  • Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss
  • Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins
  • Die Obfrauen führen die laufenden Geschäfte des Vereins.

Die Obfrauen vertreten den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen, sowie Geldangelegenheiten des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Unterschrift eines Mitgliedes des Vorstandes.

Bei Gefahr im Verzug sind die Mitglieder des Vorstandes, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen, diese sind jedoch vom nächstfolgendem Plenum zu genehmigen.

§13: Die RechnungsprüferInnen

Die zwei RechungsprüferInnen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Den RechnungsprüferInnen obliegen die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Die RechnungsprüferInnen übernehmen bis zum zweiten Plenum im Februar die Buchhaltung. Sie habe bis zum Plenum im Oktober über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

§14: Rechnungswesen und Buchhaltung

Der Verein hat ein Rechnungswesen einzurichten. Dieses hat folgendes zu umfassen:

  • chronologische Sammlung und Archivierung aller Belege. Diese hat jederzeit öffentlich einsehbar zu sein.
  • monatsaktuelle Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben sowie Trennung in vom Plenum beschlossene Konten

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Buchhaltung ist bis zum Plenum in Februar dem Rechnungsprüfer zu übergeben. Dieser hat bis zum Plenum im Oktober seinen Bericht zu übergeben. Der geprüfte Rechnungsabschluss sowie der Rechenschaftsbericht sind binnen 4 Wochen auf der Homepage allgemein zugänglich zu sein.

§ 15: Termine

Jeden 1. Donnerstag im Monat findet um 19 Uhr ein Plenum in den Räumlichkeiten des Vereins statt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Bis zum Plenum im Februar erfolgt die Übergabe der Buchhaltung an die RechungsprüferInnen.

Bis zum Plenum im Oktober erfolgte der Bericht des Rechnungsprüfer.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt im Plenum im Oktober.

Ende Oktober hat in geeigneter und den Möglichkeiten entsprechender Form die Gründung des Vereins gefeiert zu werden.

§ 16: Schlichtungen im Streitfall

Im Streitfall ist unter Bedachtnahme der Unbefangeheit ein Vereinsmitglied als Schiedsgericht vom Vorstand zu ernennen. Ist der Vorstand selbst Teil der Streitparteien, so hat die Ernennung in einem Plenum einer außerordentlichen Generalversammlung zu erfolgen. Das Schiedsgericht hat nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

§ 17: Freiwillige Auflösung des Vereins

Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Das Plenum hat über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat es einen/eine  Abwickler/in zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem diese/r das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.

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