132. Plena, DO (!) 1. August
Wie immer um 19 Uhr.
Wie immer um 19 Uhr.
131. Plena, DO (!) 4. Juli, 19 Uhr
Protokoll:
Wolfgang kommt in den nächsten Tagen mit einer Gruppe Kinder aus dem AKH in die Werkstatt.
Hanna und Frank kommen zum helfen dazu.
Tür bzw Stiegenumbau in Warteschleife. Staubsauger ebenso
Brennholz 5-10M2 für Ende des Sommers bestellen, macht Frank
130. Plena, DO (!) 6. Juni, 19 Uhr
Protokoll:
Vergrösserung des Lagerregals
129. Plena, DO 2. Mai 19 Uhr
Wie im 128. Plenum im April beschlossen wurde, finden die Plena in Zukunft am ersten DONNERSTAG im Monat statt.
Die nächsten Termin sind daher:
Do. 2. Mai
Do. 6. Juni
Do. 4. Juli
Freitag 5. April 19 Uhr
Wieder einmal möchte ich jeden und jede der Mitglied ist sehr herzlich einladen zu den Plena zu kommen.
Im Verein bekommt für den Erhalt und Arbeiten für den Verein niemand etwas bezahlt. Es sind aber regelmässig Arbeiten nötig. Zur Zeit kommen zu den Plena stets die gleichen ca 5 Personen, andere kamen im Laufe der Mitgliedschaft 1-2 Mal. Andere gar nicht.
Wer die Werkstatt nutzen möchte hat sich schlicht und einfach auch an den nötigen Arbeiten zu beteiligen. Dies wurde auch bei jedem Neueintritt betont. Jede und jeder möchte eine nutzbare Werkstatt vorfinden. Die Mitarbeit beim Erhalt verstehe ich schlicht als Teil der “Bringschuld” der Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag deckt die finanziellen Ausgaben des Vereins und der Werkstatt. Die Mitarbeit deckt die nötigen Arbeiten ab. Wer sich also nicht am Werkstatterhalt beteiligt, hat in meinen Augen einen Teil seines “Mitgliedsbeitrages” nicht geleistet. Ob die Werkstatt nun regelmässig genutzt wird oder nicht, tut hier meiner Meinung nach nichts zur Sache. Das Mitglieder die öfters in der Werkstatt sind auch etwas mehr zum Erhalt beitragen ergibt sich ohnehin von alleine durch die häufigere Anwesenheit.
Zur Organisation der Arbeiten gibt es die Plena. Dieses Organisation wird aber nur schwer möglich sein, wenn nur wenige kommen. Selbstverständlich sind die Plena schlicht lähmend wenn nicht an vorangehende Beschlüsse und Besprechungen angeknüpft werden kann und alles 2-3 Mal aufs Neue aufgerollt werden muss. Selbstverständlich wird jetzt nicht das nächsten Plena total prickelnd werden, sondern es wird sicher eine gewisse Beständigkeit der Anwesenheit nötig sein. Jede und jeder kann jedoch alleine durch seine oder ihre Mitsprache, Meinung, Lebens.- oder sonstige Erfahrung etwas beitragen oder schlicht mit ihrer Anwesenheit ihre Unterstützung und Solidrität mit jenen die es dann umsetzen zum Ausdruck zu bringen. Wer nicht kommen kann, hat die Möglichkeit etwas via der Homepage beizutragen und kann dort auch mitteilen, wenn er oder sie nicht kommt. Wie ich schon im Plena sagte: wir sind auch kein Seniorenheim aus dem man nur noch im Sarg rausgetragen wird, wenn man erst mal “drin” ist.
Wer kein Interesse am gemeinschaftlichen Erhalt der Werkstatt hat, möge bitte seine oder ihre Mitgliedschaft überdenken. Statutengemäss ist eine Anwesenheit bei jährlich zumindest 8 Terminen verpflichtend, was auch zu den wenigen Pflichten der Mitgliedschaft gehört.
Freitag, 1. März 19 Uhr
Plan: Umsetzung der Beschlüsse vom 126. Plenum,
d.h. Bau des Regals beim Materiallager, sofern Frank das Material zusammen hat
Markus schlägt eine Verschiebung des Plenumtermins auf einen anderen Wochentag vor
weitere Anträge und Abmeldungen bitte als Kommentar.
126. Plenum
Freitag 1.Februar 19 Uhr
Programm: Wir arbeiten daran, dass man in der Werkstatt etwas tun kann und nicht nur über die Unordnung anderer stolpert.
Freitag, 11. Jänner 2013, 19 Uhr
NICHT wie die Regel wäre am Freitag 4.1.
Freitag 7. Dezember 19 Uhr
der Plan:
am Freitag 9. November, 19 Uhr
Freitag 6. Oktober 19 Uhr
wir putzen.
Bitte >hier< als Kommentar eintragen wer wann kommt und was macht.
Samstag, 20. Oktober, ab 19 Uhr
Wer macht was wie wann wo?
Essen, Grillen, Band, Musik… ?
Bitte alle Vorschläge und Ideen hier als Kommentar posten.
3. August 19 Uhr
Themen:
das Warmwasser funktioniert nicht. Wir werden eine Lösung überlegen müssen.
Putztermin für Jahresfest ist Oktober
Planungen für das Jahresfest im Oktober
Planungen für die Jahresmitgliederversammlung
Freitag 7. Juli 19 Uhr
Freitag, 1. Juni, 19 Uhr
Plan: das Mini Moped zum laufen bringen.
Freitag, 4.5., 19 Uhr
der Plan:
Boden putzen mit Schlauch.
Beschluss über Ankauf eines neuen Schweissgerätes.
Abmeldungen bitte als Kommentar
das nächste plenum wäre am Karfreitag, 6.4. da wird wohl niemand da sein.
vorschlag: wir verschieben um eine Woche auf 13.4. wie immer 19 uhr.
sollte sich bis ende März keine Mehrheit dagegen finden, sehen wir uns am Freitag den 13ten.
2. März, 19 Uhr
der Plan: das was im Februar Plenum mangels Anwesender nicht gemacht wurde: “Wir haben überlegt, was beim nächsten Plenum gemacht wird -> es wird das fahrbare Werkzeugkastl aufgeräumt.”
Abmeldungen als Kommentar eintragen.
3. Februar. 19 uhr
anwesend: Markus, Frank, Nina (allerdings noch nicht Mitglied)
3 Interessentinnen haben sich vorgestellt:
Thomas: kommt von einem Bauernhof und will Tischlersachen machen
Nelson: Beleuchterkollege von Markus und will Radlbastln und Möbelbauen
Anna: Studienkollegin von mir Markus und will ein Vorzimmerregalbauen und mit Sprühkleber sprühen
Auflösung des Plenums nach dem Vorstellen, da Markus und Frank andere Verpflichtungen hatten.
wir die gemeinschaft der mitglieder von WERKIMPULS haben beschlossen uns dieser zu unterwerfen. sie wird hier verkündet zum wohle und nutzen aller.
folget ihr und werdet glücklich.
folget ihr nicht und ewige verdammnis kommt über euch!
leset!
dies ist die werkstattordnung.
achtung verschoben:
findet am Freitag 13.1. um 19 Uhr statt.
Abmeldungen bitte einfach als Kommentar posten.
Protokoll des 113. Plenums:
Anwesende: Frank, Kudi, Martina, Waltraud, Michael, Norbert, Wolfgang, (Nina als neue Interessentin)
Was ist passiert:
2.12.2011
anwesende:
Kudi, Norbert, Frank, Michael, Wolfgang, Georg, Jascha, Stefan,Markus
Inhalt:
4.11.2011
anwesend:
frank, norbert, michael, georg, rudi, wolfgang
Inhalt:
Waltraud schlögl und Alexandra Petschar stellen sich vor, wollen mitglieder werden
wie geplant wurde das holzplattenlager aufgeräumt.
ZVR: 694491490
Der Verein führt den Namen ”WERKIMPULS, Verein zur Förderung von Selbstständigkeit und Selbstorganisation durch manuelles Arbeiten“. Er hat seinen Sitz in 1070 Wien, Kandlgasse 15/3-4 und erstreckt seine Tätigkeit auf das Bundesland Wien.
Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
Der Verein bezweckt die Förderung zeitgemässer handwerklicher, kreativer und manueller Tätigkeiten mit einfachen Mitteln und Werkzeugen, sowie die Verbesserung des persönlichen und öffentlichen Bewusstseins der Bedeutung dieses Handelns für das eigene Wohlbefinden. Es wird zu einer mit allen Sinnen lustvoll, meditativen erfahrenen Wahrnehmung der uns umgebenden materiellen Wirklichkeit angeregt. Die Entwicklung und Verbesserung der Fähigkeit kreativer Problemlösungen wird hierdurch gefördert. Diese dient als Voraussetzung für die Wahrung oder für das Erlangen persönlicher Selbstständigkeit und Selbstorganisation im Handeln und Denken über die manuelle Tätigkeit hinaus. Friede, Freude, Eierkuchen.
Der Verein, ist nicht auf Gewinn einzelner oder mehrere Mitglieder, oder des Vereins als solchen ausgerichtet und hat im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinander geführt zu werden.
Eine Nutzung der Werkstatt für kommerzielle oder erwerbsmässige Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
Der Vereinszweck wird durch ideelle und materielle Mittel erreicht.
Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch:
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
Außerordentliche Mitglieder sind solche, die einen Mitgliedsbeitrag leisten bzw. Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen.
Fördernde Mitglieder sind solche, welche die Arbeit des Vereins ideell oder materiell unterstützen, sich aber nicht in die Vereinsarbeit einbringen wollen.
Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die einen Antrag stellen.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Plenum. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag eines Mitgliedes durch das Plenum.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss. Weiters endet die Mitgliedschaft grundsätzlich beim Plenum im September. Um eine Verlängerung kann zeitnahe angesucht werden.
Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Die Mitgliedschaft endet mit der Rückgabe des Schlüssels für die Vereinsräume.
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung und unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen länger als zwei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Einrichtungen des Vereins dürfen ordentliche und außerordentliche Mitglieder nach Maßgabe der zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten benutzen.
Das Stimmrecht im Plenum sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu.
Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse des Plenums zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
Die Mitglieder erhalten beim Eintritt einen Schlüssel für die Vereinsräumlichkeiten. Dieser Schlüssel ist nicht an Vereinsfremde weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. Für eine missbräuchliche Verwendung ist das Vereinsmitglied haftbar.
Die Mitglieder sind verpflichtet zumindest sechs Mal in einem Kalenderjahr zu einem Plenum zu kommen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die durch das Plenum zu beschliessende Werkstattordnung einzuhalten.
Organe des Vereins sind das Plenum, der Vorstand und die/der RechnungsprüferIn sowie ein Kassier/eine Kassierin.
Die Generalversammlung – das Plenum ist die „MitgliederInnenversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.
Dem Plenum obliegt die Gestaltung der Vereinstätigkeit in jeder Hinsicht.
Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Ein Plenum findet jeweils am 1. Donnerstag im Monat um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereins zusammen, dazu muss keine weitere Einladung an die Mitglieder ergehen.
Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstands, der ordentlichen Generalversammlung oder bei einem schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, binnen vier Wochen statt.
Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.
Anträge zur Generalversammlung sind zu Beginn von dieser mitzuteilen.
Bei der Generalversammlung – im Plenum sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. In der Generalversammlung – im Plenum haben nach Möglichkeit Entscheidungen einvernehmlich unter der Beachtung aller eingebrachten Standpunkte zu erfolgen. In der Generalversammlung – im Plenum können alle Mitglieder unabhängig von ihrer Funktion Themen einbringen. Sollte es zu keinem Konsens kommen so ist abzustimmen.
Die Wahlen und die Abstimmungen in der Generalversammlung – im Plenum erfolgen, sofern nicht einvernehmlich, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
Das Plenum ist ab 3 anwesenden Vereinsmitgliedern beschlussfähig.
Es wird ein schriftliches Protokoll geführt. Dieses hat spätestens binnen 4 Wochen auf der Homepage des Vereins veröffentlich zu werden.
Der Generalversammlung, dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Das Plenum hat für die Erfüllung folgender Aufgaben zu sorgen und entsprechende Mitglieder zu finden, die diese erfüllen:
Der Vorstand besteht aus zwei Obfrauen. Die Bezeichnung wird nicht an das anatomische Geschlecht der Person angepasst.
Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt 1 Jahr.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch das Plenum im Oktober, sollte es in diesem zu keiner Wahl kommen, so gilt der bisherige Vorstand als wiedergewählt. Es können auch Nichtanwesende gewählt werden, sofern diese ihre Bereitschaft bekundet haben.
Die Funktion des Vorstandsmitgliedes erlischt durch Tod, Enthebung oder Rücktritt. Das Plenum kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.
Die Vorstandsmitglieder können jederzeit per E-Mail an alle Mitglieder ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Ernennung einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers wirksam.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Die Obfrauen vertreten den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen, sowie Geldangelegenheiten des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Unterschrift eines Mitgliedes des Vorstandes.
Bei Gefahr im Verzug sind die Mitglieder des Vorstandes, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen, diese sind jedoch vom nächstfolgendem Plenum zu genehmigen.
Die zwei RechungsprüferInnen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Den RechnungsprüferInnen obliegen die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Die RechnungsprüferInnen übernehmen bis zum zweiten Plenum im Februar die Buchhaltung. Sie habe bis zum Plenum im Oktober über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
Der Verein hat ein Rechnungswesen einzurichten. Dieses hat folgendes zu umfassen:
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Buchhaltung ist bis zum Plenum in Februar dem Rechnungsprüfer zu übergeben. Dieser hat bis zum Plenum im Oktober seinen Bericht zu übergeben. Der geprüfte Rechnungsabschluss sowie der Rechenschaftsbericht sind binnen 4 Wochen auf der Homepage allgemein zugänglich zu sein.
Jeden 1. Donnerstag im Monat findet um 19 Uhr ein Plenum in den Räumlichkeiten des Vereins statt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Bis zum Plenum im Februar erfolgt die Übergabe der Buchhaltung an die RechungsprüferInnen.
Bis zum Plenum im Oktober erfolgte der Bericht des Rechnungsprüfer.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt im Plenum im Oktober.
Ende Oktober hat in geeigneter und den Möglichkeiten entsprechender Form die Gründung des Vereins gefeiert zu werden.
Im Streitfall ist unter Bedachtnahme der Unbefangeheit ein Vereinsmitglied als Schiedsgericht vom Vorstand zu ernennen. Ist der Vorstand selbst Teil der Streitparteien, so hat die Ernennung in einem Plenum einer außerordentlichen Generalversammlung zu erfolgen. Das Schiedsgericht hat nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.
Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
Das Plenum hat über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat es einen/eine Abwickler/in zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem diese/r das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.
die plenaprotokolle 0-110 sind hier zum herunterladen.
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