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Category: plena

143. Plenum, DO 03.07.2014, 19 Uhr

143. Plenum, DO 03.07.2014, 19 Uhr

Das Plenum findet wie geplant statt.
Der Plan: Werkwagen aussuchen und es sind einige Kleinigkeiten zu reparieren.

Bitte als Kommentar schreiben wer NICHT kommen kann.
Ansonsten wird mit Anwesenheit gerechnet.

142. Plenum, DO 05.06.2014 , 19 Uhr

142. Plenum, DO 05.06.2014 , 19 Uhr

Es stellen sich wieder drei Interessenten vor. Warum sind das eigentlich immer nur Männer?

Bitte beachtet mal wieder den Zettel mit regelmässig Wartungsarbeiten an der Küchentüre!
Es gibt immer etwas in der Werkstatt zu tun. Ich fände es super wenn alle die in der Werkstatt sind bei jedem Besuch zum Beispiel 5 Minuten etwas für die Werkstatt machen. Gerne können wir da auch mal eine Liste zusammen schreiben. Aber zum Beispiel in der Küche oder bei der Wanne zusammenräumen schafft jeder und mal mit den Staubsauger die Geräte absaugen ist auch keine Hexerei.

Die Lagerräume sind nun fertig.
Alle die mehr als eine Box haben, müssen nun überlegen, wie sie Boxen frei machen werden, damit die neuen Mitglieder Boxen bekommen können.

Zur Lagerung stelle ich folgendes zur Diskussion:
Ich freue mich über jede andere Idee, Abänderungswünsche etc. und würde vorschlagen, dass jedeR und jede seinen/ihren Meinung dazu gibt und wir das im Juli beschliessen können.

Lagerung in den Boxen
Für alle Mitglieder ist eine Box frei.

Lagerung in den Arbeitsräumen
Dinge an denen gearbeitet wird, können frei gelagert werden.
Ein Objekt ist dann „in Arbeit“, wenn es nicht verstaubt ist.
Zur Lagerung stehen auf keinem Fall die Arbeitsflächen zur Verfügung.

Ich würde für jedes Mitglied ein eingeschweißtes wiederverwendbares Schild vorbereiten. Auf diesem kann dann Datum und weitere Angaben (etwa: „kann weggelegt werden wenn trocken“) mit einem abwischbaren Stift vermerkt werden.

Das bedeutet aber auch: Kein Schild – Zeug in den Müll sofern erkennbar ist, von wem das ist gilt es als Lagerung in den Arbeitsräumen.

Für die Lagerung in den Arbeitsräumen fallen Gebühren an:

Pro angefangenen Quadratmeter (also auch rumstehende Lackdosen und Kleinkram, der nicht weggeräumt wurde)
Dinge die nicht im “Verbund” stehen gelten jeweils separat.

1. Monat € 5,-
2. Monat € 10,-
3. Monat € 20,-
4. Monat € 40,-
5. Monat € 80,-
6. Monat € 160,-
also der Beitrag verdoppelt sich jedes Monat.

Also 3 Monate kosten dann z.B.: € 35,- (5+10+20)
Es wird dann aber schnell richtig affig teuer.
6 Monate schlagen dann schon mit 315,- zu Buche.
Stefan wäre dem Verein dann für 2 Quadratmeter und 20 Monate € 10.485.750,- schuldig.

Ich würde vorschlagen, dass der Stichtag jeweils der Tag des Plenums ist. Also beim Plenum stellen wir fest, was von wem rumliegt und wenn es beim nächsten Plena immer noch da ist, werden die ersten € 5.- fällig.

Material im Holzlager
Material das im Holzlager abgestellt ist muss im Plenum angemeldet werden. Eine Lagerung ist frei, sofern dies auch im Plenum für dieses Teil beschlossen wird. Diese Teile haben deutlich sichtbar und dauerhaft beschriftet zu sein. Ich bereite dazu entsprechende Schilder vor. Auf diesem ist auch einzutragen, wann die Einlagerung im Plenum bekanntgegeben wurde.

Lagerung in den Lagerräumen
Die Einlagerung muss im Plenum bekannt gegeben werden. Die ersten drei Monate sind frei. Danach fallen die gleichen Gebühren wie oben an.
Diese Teile haben deutlich sichtbar und dauerhaft beschriftet zu sein. Ich bereite dazu entsprechende Schilder vor. Auf diesem ist auch einzutragen, wann die Einlagerung im Plenum bekanntgegeben wurde. Es wird eine Liste angelegt, wann was von wem gemeldet wurde.

Ich schlage vor, dass die Regelungen ab Anfang September gültig sind. Es hat also dann jeder und jede genügend Zeit sich entsprechen einzurichten.
Das heisst im September werden wir dann wohl eine lange Liste mit zeug durchgehen, was wer wo stehen hat.

Wie gesagt, dass ist mal eine Diskussionsgrundlage, Abänderungsvorschläge herzlich willkommen.

140. Plenum, DO 03.04.2014, 19 Uhr

140. Plenum, DO 03.04.2014, 19 Uhr

Es stellen sich nochmal drei neue Interessenten vor.

Weiters: Planung der Umbauarbeiten in den neuen Räumen.

s. dazu auch: Renovierung Keller

 

Bitte als Kommentar schreiben wer NICHT kommen kann.
Ansonsten wird mit Anwesenheit gerechnet.

139. Plenum, DO 06.03.2014, 19 Uhr

139. Plenum, DO 06.03.2014, 19 Uhr

Es werden sich mehrere Interessenten vorstellen.

Damit wird’s wohl eh zeitlich reichen.

Ansonsten können wir schon anfangen konkret zu planen wie wir den Umbau im Keller angehen.

 

 

 

Bitte als Kommentar schreiben wer NICHT kommen kann.
Ansonsten wird mit Anwesenheit gerechnet.

 

138. Plenum, DO 13.02.2014, 19 Uhr

138. Plenum, DO 13.02.2014, 19 Uhr

da beim Jännerpleum kein Beschluss gefasst wurden und neues.

betrifft Lagerraum

Die Werkstatt wird nur wenige Stunden in der Woche genutzt. Mehr Mitglieder sind nicht möglich, da keine Boxen mehr vorhanden sind. Die Werkstatt ist in Teilen nicht nutzbar, da dort Zeug gelagert wird.

Eine einfache Möglichkeit diese Problem zu lösen: Wir mieten in der unmittelbaren Umgebung einen Lagerraum. Dort kann dann jeder und jede sein Zeug abstellen und nicht mehr die Werkstatt zu blockieren. Gleichzeitig werden zusätzlich Mitglieder aufgenommen. Es gibt derzeit 22 Boxen. Im Keller wäre auch noch Platz für 2 weitere (dort wo jetzt die Räder stehen).Es könnten dann bequem 8 Leute dazu kommen und der Lagerraum wäre dann eine finanzielles Nullsummenspiel plus den Effekt, dass auch andere die Werkstatt nutzen können.

Als ich die Werkstatt gegründet habe, war es mir immer ein Anliegen dass sie in jeder Hinsicht ein offener Raum ist. Ich finde es mehr als bedauerlich, dass sich einige die jetzt da sind, breit machen und die Möglichkeit blockieren, dass auch andere die Werkstatt nutzen können. Von den Interessenten könnten wir den Verein leicht zweimal füllen.

betrifft Warteliste
Habe die Liste https://www.werkimpuls.at/warteliste/ onlinegestellt. Auf der Liste sind allerdings nur Leute die gemailt haben. Von anderen weiss ich verständlicher Weise nix.

Aktuell sind wir 16 Mitglieder. Bzgl der Boxen wird es knapp. Ich bin es aber müde da wieder rumzureden. Finde es aber wie schon oft gesagt, etwas blöde, dass sich manche um einige mehr platz nehmen als andere. Siehe dazu oben.
Wie das mit der Warteliste gehandhabt wird, kann ich mich ehrlich gesagt nicht erinnern ob eine endgültige Lösung zustande kam (weshalb auch ein kurzes Protokoll von den Plenas super schlau wäre). Ich glaube eher, das wir das Problem “vertagt” haben.

Wie wir weiter vorgehen, weiss ich daher jetzt auch nicht.

Ich denke mir, ob es nicht gut wäre, wir machen zweimal im Jahr einen Vorstelltag. Wer dann halt nicht kann hat ein Pech gehabt. Bei den Terminen sollten dann halt möglichst alle Mitglieder da sein und wir überlegen und anschliessend wer genommen wird. Derzeit ist es ja so, dass manchmal schlicht nur 2 maxln da sind und das ist ja dann auch komisch wenn die dann über die Aufnahme etscheiden.

Wofür ich auf alle Fälle mal bin, ist für neue Mitglieder die Mitgliedsdauer zunächst auf 3 Monate oder so zu beschränken.

Und wofür ich mich der Einfachheit auch total erwärmen können ist schlichte Willkür.

 

Grüsse

 

Frank

 

 

Bitte als Kommentar schreiben wer NICHT kommen kann.
Ansonsten wird mit Anwesenheit gerechnet.

Warteliste

Warteliste

Die Namen sind nach Datum gereiht, die älteste Anfrage oben.

Diese Liste dient nur zur Orientierung, es können keinerlei Ansprüche auf einen Platz daraus abgeleitet werden.

  • Anna L.
  • Roland K.
  • Juliette Limousin G.
  • Christian S.
  • Peter  D.
  • Christian  H
  • Sarah H
  • Marko D
  • Christoph L

Stand 1.3.2024

137. Plenum, DO 09.01.2014, 19 Uhr

137. Plenum, DO 09.01.2014, 19 Uhr

Themen:

Beim letzten Plenum haben wir über die Möglichkeit gesprochen, sich bei längerer Abwesenheit “Karenzieren” zu lassen.
Ich habe das so verstanden: Wer zumindest ca. 6 Monate die Werkstatt aufgrund einer geplanten Reise oder so nicht nutzen kann, hat die Möglichkeit den Schlüsseln zurückzugeben, seine Sachen weitgehend auszuräumen und nach seiner/ihrer Rückkehr wieder Mitglied zu werden. Auf alle Fälle ist dies aber VORHER im Plenum zu besprechen.
Nicht geht, nach meinem Verständnis, NACHTRÄGLICH auf Grund von Krankheit, Reise oder sonstwas  den Mitgliedsbeitrag retour zu wünschen, da die Werkstatt nicht genutzt wurde.
Der Mitgliedsbeitrag ist keine Miete und keine Benützungsgebühr,sondern eben eine Mitgliedsbeitrag.

Planung Punschefest am 17.1.
Wer putzt? Wer räumt her? Wer räumt weg? Wer besorgt was?

Als Erinnerung an alle: Bitte die Werkstatt nicht als Lagerungsraum missbrauchen. Die Werkstatt soll ein anregender Raum zum Arbeiten sein. Die Projektleichen die teilweise schon seit einem Jahr Platz verstellen regen zumindest mich nicht zum Arbeiten an.

betrifft Warteliste
Habe die Liste https://www.werkimpuls.at/warteliste/ onlinegestellt. Auf der Liste sind allerdings nur Leute die gemailt haben. Von anderen weiss ich verständlicher Weise nix.

Aktuell sind wir 16 Mitglieder. Bzgl der Boxen wird es knapp. Ich bin es aber müde da wieder rumzureden. Finde es aber wie schon oft gesagt, etwas blöde, dass sich manche um einige mehr platz nehmen als andere.
Wie das mit der Warteliste gehandhabt wird, kann ich mich ehrlich gesagt nicht erinnern ob eine endgültige Lösung zustande kam (weshalb auch ein kurzes Protokoll von den Plenas super schlau wäre). Ich glaube eher, das wir das Problem “vertagt” haben.

Wie wir weiter vorgehen, weiss ich daher jetzt auch nicht.

Ich denke mir, ob es nicht gut wäre, wir machen zweimal im Jahr einen Vorstelltag. Wer dann halt nicht kann hat ein Pech gehabt. Bei den Terminen sollten dann halt möglichst alle Mitglieder da sein und wir überlegen und anschliessend wer genommen wird. Derzeit ist es ja so, dass manchmal schlicht nur 2 maxln da sind und das ist ja dann auch komisch wenn die dann über die Aufnahme etscheiden.

Wofür ich auf alle Fälle mal bin, ist für neue Mitglieder die Mitgliedsdauer zunächst auf 3 Monate oder so zu beschränken.

Und wofür ich mich der Einfachheit auch total erwärmen können ist schlichte Willkür.

 

Bitte als Kommentar schreiben wer NICHT kommen kann.
Ansonsten wird mit Anwesenheit gerechnet.

Plena 2014

Plena 2014

Am ersten Donnerstag im Monat um 19 Uhr.

Durch Feiertage und Ferien ergeben sich im Jänner , Februar und Mai Verschiebungen.

09.01.2014 (verschoben: 2.1. Ferien)
13.02.2014 (verschoben: 6.2. Ferien)
06.03.2014
03.04.2014
08.05.2014 (verschoben: 1.5. Feiertag)
05.06.2014
03.07.2014
07.08.2014 (fällt evtl. wegen allg. Abwesenheit aus)
11.09.2014 (Generalversammlung, nicht öffentlich)
02.10.2014
06.11.2014
04.12.2014

133. Plena, DO (!) 5. September Generalversammlung

133. Plena, DO (!) 5. September Generalversammlung

Wie immer um 19 Uhr.

Generalversammlung
Wahl der neuen Obfrauen
Bericht der Rechnungsprüfer
Planung zum Jahresfest im Oktober. Ja, nein, wenn ja: wann? was?
Terminplanung Werkstattputz

 

Protokoll

Anwesend: Frank, Norbert, Bernhard, Kudi, Martina, Georg, Wolfgang, Michael, Thomas, Jascha, Markus

Frank und Bernhard als Obfrauen gewählt
Rechnungsprüferbericht: Ok
Entlastung des Vorstandes
19.10. Jahresfest
11.-13. 10. Brennholzeinlagern und Putzen
5 m3 Brennholz 33cm lang werden von Frank bestellt.
Plena im Oktober wird auf 11.10. verschoben
Höchstzahl der Mitglieder auf 18 beschlossen

Ankauf einer neuen Stichsäge
Markus kümmert sich um Reparatur bzw. Austausch vom Schlauchpaket des Schweissgerätes

131. Plena, DO (!) 4. Juli

131. Plena, DO (!) 4. Juli

131. Plena, DO (!) 4. Juli, 19 Uhr

Protokoll:

Wolfgang kommt in den nächsten Tagen mit einer Gruppe Kinder aus dem AKH in die Werkstatt.
Hanna und Frank kommen zum helfen dazu.
Tür bzw Stiegenumbau in Warteschleife. Staubsauger ebenso
Brennholz 5-10M2 für Ende des Sommers bestellen, macht Frank

!Achtung! PLENUM TERMINÄNDERUNG

!Achtung! PLENUM TERMINÄNDERUNG

Wie im 128. Plenum im April beschlossen wurde, finden die Plena in Zukunft am ersten DONNERSTAG im Monat statt.

Die nächsten Termin sind daher:

Do. 2. Mai
Do. 6. Juni
Do. 4. Juli

 

 

Anwesenheit bei Plena

Anwesenheit bei Plena

Wieder einmal möchte ich jeden und jede der Mitglied ist sehr herzlich einladen zu den Plena zu kommen.

Im Verein bekommt für den Erhalt und Arbeiten für den Verein niemand etwas bezahlt. Es sind aber  regelmässig Arbeiten nötig. Zur Zeit kommen zu den Plena stets die gleichen ca 5 Personen, andere kamen im Laufe der Mitgliedschaft 1-2 Mal. Andere gar nicht.

Wer die Werkstatt nutzen möchte hat sich schlicht und einfach auch an den nötigen Arbeiten zu beteiligen. Dies wurde auch bei jedem Neueintritt betont.  Jede und jeder möchte eine nutzbare Werkstatt vorfinden. Die Mitarbeit beim Erhalt verstehe ich schlicht als Teil der “Bringschuld” der Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag deckt die finanziellen Ausgaben des Vereins und der Werkstatt. Die Mitarbeit deckt die nötigen Arbeiten ab. Wer sich also nicht am Werkstatterhalt beteiligt, hat in meinen Augen einen Teil seines “Mitgliedsbeitrages” nicht geleistet. Ob die Werkstatt nun regelmässig genutzt wird oder nicht, tut hier meiner Meinung nach nichts zur Sache. Das Mitglieder die öfters in der Werkstatt sind auch etwas mehr zum Erhalt beitragen ergibt sich ohnehin von alleine durch die häufigere Anwesenheit.

Zur Organisation der Arbeiten gibt es die Plena. Dieses Organisation wird aber nur schwer möglich sein, wenn nur wenige kommen. Selbstverständlich sind die Plena schlicht lähmend wenn nicht an vorangehende Beschlüsse und Besprechungen angeknüpft werden kann und alles 2-3 Mal aufs Neue aufgerollt werden muss. Selbstverständlich wird jetzt nicht das nächsten Plena total prickelnd werden, sondern es wird sicher eine gewisse Beständigkeit der Anwesenheit nötig sein. Jede und jeder kann jedoch alleine durch seine oder ihre Mitsprache, Meinung, Lebens.- oder sonstige Erfahrung etwas beitragen oder schlicht mit ihrer Anwesenheit ihre Unterstützung und Solidrität mit jenen die es dann umsetzen zum Ausdruck zu bringen. Wer nicht kommen kann, hat die Möglichkeit etwas via der Homepage beizutragen und kann dort auch mitteilen, wenn er oder sie nicht kommt. Wie ich schon im Plena sagte: wir sind auch kein Seniorenheim aus dem man nur noch im Sarg rausgetragen wird, wenn man erst mal “drin” ist.

Wer kein Interesse am gemeinschaftlichen Erhalt der Werkstatt hat, möge bitte seine oder ihre Mitgliedschaft überdenken. Statutengemäss ist eine Anwesenheit bei jährlich zumindest 8 Terminen verpflichtend, was auch zu den wenigen Pflichten der Mitgliedschaft gehört.

 

 

127. Plenum, Freitag 1. März 19 Uhr

127. Plenum, Freitag 1. März 19 Uhr

Freitag, 1. März 19 Uhr

 

Plan: Umsetzung der Beschlüsse vom 126. Plenum,

 

d.h. Bau des Regals beim Materiallager, sofern Frank das Material zusammen hat

Markus schlägt  eine Verschiebung des Plenumtermins auf einen anderen Wochentag  vor

 

 

weitere Anträge und Abmeldungen bitte als Kommentar.

 

 

126. Plenum, Freitag 1.Februar 19 Uhr

126. Plenum, Freitag 1.Februar 19 Uhr

126. Plenum
Freitag 1.Februar 19 Uhr

 

Programm: Wir arbeiten daran, dass man in der Werkstatt etwas tun kann und nicht nur über die Unordnung anderer stolpert.

 

124. Plenum

124. Plenum

Freitag 7. Dezember 19 Uhr

der Plan:

  • 2 interessentinnen haben sich angemeldet.
  • Türe-stiegen planen
  • die grosse vertikale Bandlschleifmaschine so umpolen, dass sie nach unten läuft und nicht nach oben. da fliegen einem die funken ins Gesicht, was etwas “blöde” ist.
  • Räder von der metallbandsäge ausstauschen, da eines defekt ist. neue räder liegen bei der Maschine
  • überprüfen/planen wie man den argonverbrauch abrechnen könnte, da sich die flasche erstaunlich schnell leert.
122. Plenum

122. Plenum

Freitag 6. Oktober 19 Uhr

 

wir putzen.

 

Bitte >hier< als Kommentar eintragen wer wann kommt und was macht.

Jahresfeier, die sechtes

Jahresfeier, die sechtes

Samstag, 20. Oktober, ab 19 Uhr
Wer macht was wie wann wo?

Essen, Grillen, Band, Musik… ?

Bitte alle Vorschläge und Ideen hier als Kommentar posten.

120. Plenum

120. Plenum

3. August 19 Uhr

Themen:

das Warmwasser funktioniert nicht. Wir werden eine Lösung überlegen müssen.

Putztermin für Jahresfest ist Oktober

Planungen für das Jahresfest im Oktober

Planungen für die Jahresmitgliederversammlung

 

117. Plenum

117. Plenum

Freitag, 4.5., 19 Uhr

der Plan:

Boden putzen mit Schlauch.
Beschluss  über Ankauf eines neuen Schweissgerätes.

 

Abmeldungen bitte als Kommentar

 

116. Plenum !?VERSCHIEBEN?!

116. Plenum !?VERSCHIEBEN?!

das nächste plenum wäre am Karfreitag, 6.4. da wird wohl niemand da sein.

vorschlag: wir verschieben um eine Woche auf 13.4. wie immer 19 uhr.

sollte sich bis ende März keine Mehrheit dagegen finden, sehen wir uns am Freitag den 13ten.

 

115. Plenum

115. Plenum

2. März, 19 Uhr

 

der Plan: das was im Februar Plenum mangels Anwesender nicht gemacht wurde: “Wir haben überlegt, was beim nächsten Plenum gemacht wird -> es wird das fahrbare Werkzeugkastl aufgeräumt.”

Abmeldungen als Kommentar eintragen.

114. plenum

114. plenum

3. Februar. 19 uhr

anwesend: Markus, Frank, Nina (allerdings noch nicht Mitglied)

 

3 Interessentinnen haben sich vorgestellt:

Thomas: kommt von einem Bauernhof und will Tischlersachen machen

Nelson: Beleuchterkollege von Markus und will Radlbastln und Möbelbauen

Anna: Studienkollegin von mir  Markus und will ein Vorzimmerregalbauen und mit Sprühkleber sprühen

 

Auflösung des Plenums nach dem Vorstellen, da Markus und Frank andere Verpflichtungen hatten.

werkstattordnung

werkstattordnung

wir die gemeinschaft der mitglieder von WERKIMPULS haben beschlossen uns dieser zu unterwerfen. sie wird hier verkündet zum wohle und nutzen aller.
folget ihr und werdet glücklich.
folget ihr nicht und ewige verdammnis kommt über euch!

leset!

dies ist die werkstattordnung.

  • die werkstatt steht allen mitgliedern des vereins zu gleichen teilen zur verfügung. eine nutzung durch vereinsfremden personen kann ausschliessslich und ausnahmsweise nur durch das plenum genehmigt werden.
  • das werkzeug und die maschinen verbleiben ausnahmslos in der werkstatt.
  • verwendetes werkzeug wird wieder an seinen platz zurückgelegt, damit der/die nächsteR es wieder finden kann.
  • beschädigungen an werkzeugen und maschinen sind der vereinsleitung per mail oder telefon zu melden und eine behebung des schadens ist selbst in die wege u leiten. sollte unmittelbare gefahr von einem schaden ausgehen oder sich ein solcher ankündigen so ist dies sofort und unverzüglich der vereinsleitung zu melden und entsprechende massnahmen sind unmittelbar selbst zu ergreifen.
  • maschinen und werkzeuge sind vor inbetriebnahme auf ihren ordnungsgemäßen zustand zu überprüfen.
  • die benutzung von maschinen und werkzeugen darf nur mit ausreichender kenntnis über die verwendung, bedienung und die nötigen sicherheitsmaßnahmen erfolgen. schutzkleidung  ist bei bedarf anzuziehen. bedienungs- und gebrauchsanleitungen sind zu befolgen.
  • die werkstatt ist ausschließlich widmungsgerecht zu verwenden.
  • der verein werkimpuls ist in allen belangen schad- und klaglos zu halten.
  • verbrauchtes material ist nachzukaufen.
  • es besteht ersatzpflicht für aus unsachgemäßer verwendung von maschinen oder an material entstandenen schäden.
  • nach dem arbeiten ist der arbeitsplatz aufzuräumen und zusammenzukehren.
  • jeden ersten donnerstag im monat findet um 19 uhr ein plenum des vereins statt. eine anwesenheit zumindest acht mal im jahr ist minimum.
plena 113

plena 113

achtung verschoben:
findet am Freitag 13.1. um 19 Uhr statt.

  • geplantes programm:
  • schraubenlager aufräumen
  • evtl die vermögensauftsellung machen
  • nächste plena planen.
  • evaluierung der im september beschlossenen massnahmen.
  • Vorstellung zweier InteressentInnen

 

Abmeldungen bitte einfach als Kommentar posten.

 

Protokoll des 113. Plenums:

Anwesende: Frank, Kudi, Martina, Waltraud, Michael, Norbert, Wolfgang, (Nina als neue Interessentin)

Was ist passiert:

  • Nina hat sich als Interessierte vorgestellt, wir und sie überlegen 14 Tage
  • Wir haben überlegt, was beim nächsten Plenum gemacht wird -> es wird das fahrbare Werkzeugkastl aufgeräumt.
  • Es wurden die im September beschlossenen Maßnahmen evaluiert, Norbert kümmert sich darum die sich langsam vermehrenden Dinge in den nächsten Wochen wegzuräumen
  • Es wurde der zweite Teil des Schraubenlagers feinsäuberlich aufgeräumt, jetzt ist es blitzblank sortiert, wir versuchen es ordentlich zu halten
  • Wolfgang wird wegen Schraubzwingen recherchieren
plena 112

plena 112

2.12.2011

anwesende:

Kudi, Norbert, Frank, Michael, Wolfgang, Georg, Jascha, Stefan,Markus

Inhalt:

  • Miete wurde seit 2005 nicht mehr erhöht, der VPI hat sich vom Jahr 2005 bis 2011 um 13,8 % erhöht, das ergibt umgerechnet auf die Mitgliedschaft von Euro 50,– einen neuen Mitgliedsbeitrag von Euro 56,90, der neue Mitgliedsbeitrag in Höhe von Euro 60,– ab Jänner 2012 wurde beschlossen.
  • Das Plenum im Jänner wird von 6.1. aufgrund des Feiertages auf 13.1. verschoben
  • Die Plena beginnen ab sofort um 19 statt  um 20 Uhr
  • falls sich InteressentInnen vorstellen wollen, werden diese um 18:30 eingeladen und vorab über unsere Gepflogenheiten im Verein informiert, freiwillige Meldungen für diese Information vorab sind willkommen
  • Der Motor der Hobelmaschine wurde geliefert, leider ist die Montageplatte abgebrochen, sodass die unendliche Geschichte Hobelmaschine fortgesetzt wird. Derzeit ist unklar ob die Halterung nachgeliefert bzw. der Motor zurückgeschickt wird, da sich die zuständige Firma nicht auf die Reklamation meldet.
  • Im Rahmen des Plenums wurde der Metalfundus augeräumt und sortiert, das Regal ist jetzt (teilweise in Kisten) nach Metallform (Profile, Platten, Stangen usw.) sortiert, weiters wurde mit dem Sortieren der Schrauben begonnen
  • beim nächsten Plenum werden die Schrauben fertig sortiert sowie die Vermögensaufstellung gemacht
  • Waltraud wurde als neues Mitglied aufgenommen
  • Alexandra (die beim letzten Plenum Interesse an der Mitgliedschaft hatte, hat es sich aus Zeitgründen anders überlegt)
  • Schwingschleifer (Makita) wird um Euro 100,– angeschafft
  • Norbert schaut sich wegen eines Druckluft-Tackers um
  • als neues Mitglied hat sich Aman vorgestellt, er wurde vorab über unsere Gepflogenheiten informiert, es beginnt die 14-tägige beiderseitige Bedenkzeit bezüglich Aufnahme.
plena 111

plena 111

4.11.2011

anwesend:

frank, norbert, michael, georg, rudi, wolfgang

Inhalt:
Waltraud schlögl und Alexandra Petschar stellen sich vor, wollen mitglieder werden
wie geplant wurde das holzplattenlager aufgeräumt.

statuten

statuten

Statuten des Vereins „WERKIMPULS, Verein zur Förderung von Selbstständigkeit und Selbstorganisation durch manuelles Arbeiten

ZVR: 694491490

§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen ”WERKIMPULS, Verein zur Förderung von Selbstständigkeit und Selbstorganisation  durch manuelles Arbeiten“. Er hat seinen Sitz in 1070 Wien, Kandlgasse 15/3-4 und erstreckt seine Tätigkeit auf das Bundesland Wien.

Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§ 2: Zweck

Der Verein bezweckt die Förderung zeitgemässer handwerklicher, kreativer und manueller Tätigkeiten mit einfachen Mitteln und Werkzeugen, sowie die Verbesserung des persönlichen und öffentlichen Bewusstseins der Bedeutung dieses Handelns für das eigene Wohlbefinden. Es wird zu einer mit allen Sinnen lustvoll, meditativen erfahrenen Wahrnehmung der uns umgebenden materiellen Wirklichkeit angeregt. Die Entwicklung und Verbesserung der Fähigkeit kreativer Problemlösungen wird hierdurch gefördert. Diese dient als Voraussetzung für die Wahrung oder für das Erlangen persönlicher Selbstständigkeit und Selbstorganisation im Handeln und Denken über die manuelle Tätigkeit hinaus. Friede, Freude, Eierkuchen.

Der Verein, ist nicht auf Gewinn einzelner oder mehrere Mitglieder, oder des Vereins als solchen ausgerichtet und hat im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinander geführt zu werden.

Eine Nutzung der Werkstatt für kommerzielle oder erwerbsmässige Zwecke ist ausdrücklich untersagt.

§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck wird durch ideelle und materielle Mittel erreicht.

  • Der Einrichtung einer geeigneten Werkstätte die allen Mitgliedern zur Verfügung steht
    in den Vereinsräumlichkeiten
  • Betreiben einer Homepage (www.werkimpuls.at) die über alle Vereinstätigkeiten informiert
  • allgemeiner Öffentlichkeitsarbeiterreicht.

Die erforderlichen materiellen Mittel werden aufgebracht durch:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Konzeption und Organisation von Workshops
  • Abgabe von Erfrischungen bei Versammlungen (Buffet)
  • Zuwendungen durch Fördernde, Leihgaben oder Subventionen
  • Spenden, Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen
  • Erträgnisse aus Veranstaltungen und vereinseigenen Unternehmungen

§ 4: Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche, fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.

Außerordentliche Mitglieder sind solche, die einen Mitgliedsbeitrag leisten bzw. Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen.

Fördernde Mitglieder sind solche, welche die Arbeit des Vereins ideell oder materiell unterstützen, sich aber nicht in die Vereinsarbeit einbringen wollen.

Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.

§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die einen Antrag stellen.

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Plenum. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag eines Mitgliedes durch das Plenum.

§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss. Weiters endet die Mitgliedschaft grundsätzlich beim Plenum im September. Um eine Verlängerung kann zeitnahe angesucht werden.

Der Austritt kann jederzeit erfolgen. Die Mitgliedschaft endet mit der Rückgabe des Schlüssels für die Vereinsräume.

Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung und unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen länger als zwei Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Die Einrichtungen des Vereins dürfen ordentliche und außerordentliche Mitglieder nach Maßgabe der zeitlichen und räumlichen Möglichkeiten benutzen.

Das Stimmrecht im Plenum sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen Mitgliedern zu.

Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.

Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse des Plenums zu beachten. Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

Die Mitglieder erhalten beim Eintritt einen Schlüssel für die Vereinsräumlichkeiten. Dieser Schlüssel ist nicht an Vereinsfremde weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen. Für eine missbräuchliche Verwendung ist das Vereinsmitglied haftbar.

Die Mitglieder sind verpflichtet zumindest sechs Mal in einem Kalenderjahr zu einem Plenum zu kommen.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die durch das Plenum zu beschliessende Werkstattordnung einzuhalten.

§ 8: Vereinsorgane

Organe des Vereins sind das Plenum, der Vorstand und die/der RechnungsprüferIn sowie ein Kassier/eine Kassierin.

§ 9: Generalversammlung-Plenum

Die Generalversammlung – das Plenum ist die „MitgliederInnenversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.

Dem Plenum obliegt die Gestaltung der Vereinstätigkeit in jeder Hinsicht.

Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt. Ein Plenum findet jeweils am 1. Donnerstag im Monat um 19 Uhr in den Räumlichkeiten des Vereins zusammen, dazu muss keine weitere Einladung an die Mitglieder ergehen.

Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf Beschluss des Vorstands, der ordentlichen Generalversammlung oder bei einem schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, binnen vier Wochen statt.

Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand.

Anträge zur Generalversammlung sind zu Beginn von dieser mitzuteilen.

Bei der Generalversammlung – im Plenum sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. In der Generalversammlung – im Plenum haben nach Möglichkeit Entscheidungen einvernehmlich unter der Beachtung aller eingebrachten Standpunkte zu erfolgen. In der Generalversammlung – im Plenum können alle Mitglieder unabhängig von ihrer Funktion Themen einbringen. Sollte es zu keinem Konsens kommen so ist abzustimmen.

Die Wahlen und die Abstimmungen in der Generalversammlung – im Plenum erfolgen, sofern nicht einvernehmlich, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.

Das Plenum ist ab 3 anwesenden Vereinsmitgliedern beschlussfähig.

Es wird ein schriftliches Protokoll geführt. Dieses hat spätestens binnen 4 Wochen auf der Homepage des Vereins veröffentlich zu werden.

§ 10: Aufgaben der Generalversammlung, des Plenum

Der Generalversammlung, dem Plenum sind folgende Aufgaben vorbehalten:

  • Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern
  • Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer
  • Beschluss über Ausgaben die einen, von ihr zu bestimmenden Betrag, übersteigen
  • Wahl und Enthebung des Vorstandes und der Rechnungsprüfer/innen
  • Entlastung des Vorstands
  • Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder
  • Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins
  • Beschluss einer Werkstattordnung
  • Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung durch Mitglieder eingebrachte Fragen
  • Protokollierung der gefassten Beschlüsse und Veröffentlichung auf der homepage

Das Plenum hat für die Erfüllung folgender Aufgaben zu sorgen und entsprechende Mitglieder zu finden, die diese erfüllen:

  • Einrichtung und Wartung einer Homepage (werkimpuls.at) die allgemein über alle Aktivitäten des Vereins informiert
  • Einrichtung einer Buchhaltung nach den in § 14 festgeschriebenen Kriterien
  • Führung eines monatsaktuellen Vermögensverzeichnisses, dass besonders den evtl. Leihgeber auflistet. Dieses ist auf der Homepage zu veröffentlichen.
  • Erstellung des Jahresvoranschlags bis zum Plenum im Februar. Dieser ist auf der Homepage zu veröffentlichen
  • Verwaltung des Vereinsvermögens
  • weitere durch das Plenum beschlossene Aufgaben

§ 11: Vorstand

Der Vorstand besteht aus zwei Obfrauen. Die Bezeichnung wird nicht an das anatomische Geschlecht der Person angepasst.

Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt 1 Jahr.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch das Plenum im Oktober, sollte es in diesem zu keiner Wahl kommen, so gilt der bisherige Vorstand als wiedergewählt. Es können auch Nichtanwesende gewählt werden, sofern diese ihre Bereitschaft bekundet haben.

Die Funktion des Vorstandsmitgliedes erlischt durch Tod, Enthebung oder Rücktritt. Das Plenum kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.

Die Vorstandsmitglieder können jederzeit per E-Mail an alle Mitglieder ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Ernennung einer/eines Nachfolgerin/Nachfolgers wirksam.

§ 12: Aufgaben des Vorstands

In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:

  • Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung
  • Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss
  • Verwaltung des Vereinsvermögens
  • Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins
  • Die Obfrauen führen die laufenden Geschäfte des Vereins.

Die Obfrauen vertreten den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen, sowie Geldangelegenheiten des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit die Unterschrift eines Mitgliedes des Vorstandes.

Bei Gefahr im Verzug sind die Mitglieder des Vorstandes, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen, diese sind jedoch vom nächstfolgendem Plenum zu genehmigen.

§13: Die RechnungsprüferInnen

Die zwei RechungsprüferInnen werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Den RechnungsprüferInnen obliegen die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Die RechnungsprüferInnen übernehmen bis zum zweiten Plenum im Februar die Buchhaltung. Sie habe bis zum Plenum im Oktober über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

§14: Rechnungswesen und Buchhaltung

Der Verein hat ein Rechnungswesen einzurichten. Dieses hat folgendes zu umfassen:

  • chronologische Sammlung und Archivierung aller Belege. Diese hat jederzeit öffentlich einsehbar zu sein.
  • monatsaktuelle Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben sowie Trennung in vom Plenum beschlossene Konten

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Buchhaltung ist bis zum Plenum in Februar dem Rechnungsprüfer zu übergeben. Dieser hat bis zum Plenum im Oktober seinen Bericht zu übergeben. Der geprüfte Rechnungsabschluss sowie der Rechenschaftsbericht sind binnen 4 Wochen auf der Homepage allgemein zugänglich zu sein.

§ 15: Termine

Jeden 1. Donnerstag im Monat findet um 19 Uhr ein Plenum in den Räumlichkeiten des Vereins statt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Bis zum Plenum im Februar erfolgt die Übergabe der Buchhaltung an die RechungsprüferInnen.

Bis zum Plenum im Oktober erfolgte der Bericht des Rechnungsprüfer.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt im Plenum im Oktober.

Ende Oktober hat in geeigneter und den Möglichkeiten entsprechender Form die Gründung des Vereins gefeiert zu werden.

§ 16: Schlichtungen im Streitfall

Im Streitfall ist unter Bedachtnahme der Unbefangeheit ein Vereinsmitglied als Schiedsgericht vom Vorstand zu ernennen. Ist der Vorstand selbst Teil der Streitparteien, so hat die Ernennung in einem Plenum einer außerordentlichen Generalversammlung zu erfolgen. Das Schiedsgericht hat nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

§ 17: Freiwillige Auflösung des Vereins

Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Das Plenum hat über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat es einen/eine  Abwickler/in zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem diese/r das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.

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